Terminvereinbarungen
Anfragen für Termine bitte online oder telefonisch!
- Nutzen Sie hierfür auch unseren Anrufbeantworter. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihre Anrufe während der Therapiezeiten nicht persönlich entgegennehmen können. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Terminvergabe / Warteliste
- Wir führen keine wochenlangen Wartelisten! Wenn wir Ihnen in absehbarer Zeit keinen Termin anbieten können, müssen wir Sie leider bitten, sich anderweitig umzuschauen.
Ausnahme:
- wenn bei Ihnen eine geplante OP / Reha mit anschließender ambulanter Fortführung der Physiotherapie ansteht, vereinbaren Sie bitte bereits vor dem Eingriff Termine bei uns, sodass ein reibungsloser Therapie- und Heilungsprozess gewährleistet werden kann.
Ihr erster Termin bei uns:
- Bitte bringen Sie zum ersten Praxisbesuch alle relevanten Dokumente (ärztliche Befunde, Medikamentenliste) sowie ein großes Handtuch mit.
- Gerne können Sie auch vorab den Screeningbogen unter https://screeningbogen.de/resources/Screeninbogen-3.6a-AG-Direktzugang-ZipT.pdf ausfüllen und mitbringen.
Terminabsagen
- Termine bitte mind. 24 h vorher absagen! Wir behalten uns vor, nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung zu stellen.
Kosten
Zuzahlung und -befreiung für gesetzlich Versicherte:
Es ist gesetzlich festgelegt, dass gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von
10 % des Rechnungsbetrags plus eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung zu leisten haben. Sie erhalten darüber selbstverständlich eine Quittung.
Kinder und Jugendliche sowie Patient:innen mit Zuzahlungsbefreiung sind davon ausgenommen. Die Zuzahlung gilt ferner nicht bei sog. BG-Rezepten.
Privat Versicherte und Selbstzahler:innen
Unsere Preise für Privatversicherte richten sich nach der GebüTh mit einem Steigerungssatz von 1,4 bis 1,7 je nach Leistung.
Diese Vereinbarung regelt die Leistung zwischen Therapeut:in und Patient:in und ist unabhängig von Leistungsansprüchen gegenüber Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgern.
Als Privatversicherte(r) empfehlen wir Ihnen, sich vorab über Ihre Versicherungsbedingungen und den Umfang der Kostenübernahme zu informieren.